Hörnle (Naturschutzgebiet)
Naturschutzgebiet „Hörnle“
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Lage | Deutschland, Baden-Württemberg, Landkreis Heilbronn, Roigheim | |
Fläche | 20 ha | |
Kennung | class="hintergrundfarbe5" | WDPA-ID | 318574 |
Geographische Lage | 49° 22′ N, 9° 20′ O | |
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Einrichtungsdatum | 19. Dezember 2000 | |
Verwaltung | Regierungspräsidium Stuttgart |
Das Hörnle ist ein vom Regierungspräsidium Stuttgart am 19. Dezember 2000 durch Verordnung ausgewiesenes Naturschutzgebiet auf dem Gebiet der Gemeinde Roigheim im Landkreis Heilbronn.
Lage
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Das 20 ha große Schutzgebiet liegt südwestlich von Roigheim und umfasst im Wesentlichen den linken, südexponierten Talhang der Geschworenen-Holz-Klinge und deren Talgrund. Es gehört zum Naturraum 128-Bauland innerhalb der naturräumlichen Haupteinheit 12-Neckar- und Tauber-Gäuplatten.
Schutzzweck
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Schutzzweck ist laut Schutzgebietsverordnung „der Erhalt und die Entwicklung zur Verbesserung der Standortverhältnisse und Herstellung optimaler Gegebenheiten insbesondere großflächiger Trockenrasenbereiche; von Trockenmauern und Steinriegeln als Zeugnissen früherer Bewirtschaftung; von thermophilem Wald [sowie] einer markanten Muschelkalkklinge.“[1]
Siehe auch
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten | Quelltext bearbeiten]- Steckbrief des Naturschutzgebietes Hörnle im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg